Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Audio Video Network Solution GmbH
(nachfolgend AVN Solution genannt)
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.
1.2 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Die Angebote von uns sind stets freibleibend.
2.2 Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der vollständigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Veränderungen und Nebenabreden.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Installation.
3.2 Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Leistung geltenden Preisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so sind wir berechtigt, nach ihrer Wahl entweder für den gelieferten Teil den in der Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufene Menge zu liefern und zu berechnen.
3.3 Versandkosten und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, eine andere Regelung ist ausdrücklich vereinbart, was schriftlich zu erfolgen hat.
3.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen und ist vom Besteller zu tragen.
4. Lieferbedingungen und Gefahrübergang
4.1 Die genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Fixierung erfolgt ist.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Datum, nicht aber vor Klärung aller Vertragsbestimmungen. Sie endet mit dem Tag der Absendung durch uns, es sei denn, dass feste Liefertermine zugesagt sind. Bei durch den Besteller gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Lieferzeit nach dem Datum der Änderungsbestätigung. Auftragsund Änderungsbestätigung werden von uns unverzüglich erstellt.
4.3 Lieferfristen verlängern sich bzw. Liefertermine verschieben sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, um die der Kunde in Verzug ist.
4.4 Unsere Lieferungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.5 Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Vertragsleistung/Restleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder die Leistungspflicht ganz oder teilweise aufzuheben. Zu diesen von uns nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferern, z.B. durch behördliche Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen, Streik, Aussperrung etc. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach einer verlängerten Frist von 3 Wochen schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
5. Teststellungen
5.1 Für den Fall einer kostenlosen Teststellung eines Videokonferenzsystems oder einer sonstigen Anlage durch uns, sind wir berechtigt, eine Rücksendung vom Kunden jederzeit zu verlangen. Kommt der Kunde der Aufforderung der Rücksendung nicht unverzüglich nach, kann AVNSolution neben dem Rückforderungsrecht als pauschalierte Nutzungsentschädigung den Tagesmietpreis für jeden Tag der hierdurch verursachten Verzögerung gemäß der aktuellen AVN-Mietpreisliste verlangen.
6. Zahlungen
6.1 Unsere Rechnungen sind laut den vereinbarten Zahlungskonditionen zu begleichen. Wechsel oder Scheck gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten.
6.2 Werden uns nach Abnahme eines Auftrages Umstände bekannt, die eine objektiv fehlende Kreditwürdigkeit des Bestellers bedeuten, so sind wir berechtigt, nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu liefern, soweit unser Leistungsanspruch durch die objektive Kreditunwürdigkeit gefährdet ist. Nach Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn gegen den Besteller Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder auf Eröffnung des Konkurses gestellt wird.
6.3 Wir sind jederzeit berechtigt, für bereits gelieferte Waren sofort Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, oder nach gegebenenfalls erforderlicher Mahnung sowie Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller objektiv kreditunwürdig ist und unser Leistungsanspruch gefährdet ist.
6.4 Wir sind weiter berechtigt, wenn der Besteller mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen in Verzug gerät, und wir ihm erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung, bei Nichtzahlung die gesamte Restforderung fällig zu stellen, gesetzt haben, die gesamte Restforderung nebst Nebenansprüchen sofort fällig zu stellen. Wir sind dann auch berechtigt, die Vorauserfüllung noch offener Leistungen abzulehnen und (oder) vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Besteller selbst Unternehmer ist, sind wir berechtigt, auch bei Verzug mit einer Teilzahlung die gesamte Restforderung nebst Nebenansprüchen sofort fällig zu stellen oder die Vorauserfüllung noch offener Leistungen abzulehnen und (oder) unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Dem Besteller steht ein Anrechnungsrecht nur für den Fall zu, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.2 Für den Fall, dass der Besteller die Vorbehaltsware veräußert, gilt bereits bei Abschluss des Kaufvertrages als vereinbart, dass die aus der Veräußerung resultierende Kaufpreisforderung einschließlich der fakturierten Umsatzsteuer in voller Höhe auf uns übergeht.
7.3 Übersteigt im Einzelfall unsere durch Forderungsabtretung erlangte Sicherheit den Wert unserer Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir zu entsprechender Rückabtretung verpflichtet.
7.4 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisordnung gemäß vorstehender Bestimmungen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Besteller nicht berechtigt, insbesondere nicht zu weiteren Forderungsabtretungen.
7.5 Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegen uns ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, abgetretene Forderungen treuhänderisch für uns einzuziehen. Der Erlös ist, auch bei ratenweiser Einziehung, unverzüglich an uns abzuführen. Bei Verletzung dieser Pflichten sind wir berechtigt, dem Drittschuldner unter Vorlegung der vom Besteller darüber erstellten Urkunde die Abtretung anzuzeigen und die Forderung im eigenen Namen einzuziehen.
7.6 Der Besteller hat uns von sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen auf unser Vorbehaltsgut, sofort Mitteilung zu machen.
8. Gewährleistung und Mängelhaftung
8.1 Wir leisten nur Gewähr für diejenigen neu hergestellten Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung in ihrer Tauglichkeit gemindert sind.
8.2 Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum angezeigt werden.
8.3 Nicht erkennbare Mängel sind bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist ab Übergabezeitpunkt bzw. ab Versanddatum schriftlich anzuzeigen.
8.4 Die Lieferungen sind nach dem Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minderoder Falschlieferungen sowie etwaige offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 2 Wochen, durch Unternehmer nur unverzüglich, schriftlich beanstandet werden.
8.5 Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
8.6 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Gewährleistungsfall ist nicht auf vorgenannte Ausschlussgründe zurückzuführen.
8.7 Ist die Mängelanzeige rechtzeitig und begründet, so leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir mangelhafte Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Auf unser Verlangen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät nebst allem Zubehör und Dokumentation mit vorausbezahlter Fracht zur Untersuchung, ggf. Nachbesserung und anschließender Rücksendung an uns oder einen von uns benannten Dritten zu schicken.
9. Haftung
9.1 Beratungen durch unser Personal erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche gelten nur insoweit, wenn uns Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
9.2 Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Ware entstehen, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensteht.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der AVN-Solution.
10.2 Für diese Geschäftsbedingungen und der gesamten Rechtsbeziehung zwischen uns und den Geschäftspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 1
11. Wirksamkeit
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.